AGB

Pflichten für den Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle vom Permanent Make-up Behandler erhaltene Anweisungen, die den Behandlungsablauf betreffen, Folge zu leisten.
  2. Die Vergütung ist mit der Unterzeichnung eines Vertrages vor oder bei der ersten Konsultation zu entrichten.
  3. Sollten Informationen vorenthalten werden, die zur gesundheitlichen oder gar lebensbedrohlichen Gefährdung des Kunden oder des Studiopersonals führen, können rechtliche Schritte eingeleitet werden.

 

Vergütung

Der Kunde verpflichtet sich, die Vergütung des gesamten Behandlungspreises bei der ersten Behandlung zu leisten. Nach frühestens 5-6 Wochen wird eine Zweitbehandlung gemacht, in der alles nochmals nachgearbeitet und perfektioniert wird. Diese Behandlung ist im Preis inbegriffen.

Für Auffrischungen des Permanent Make-up innerhalb von ungefähr 3 bzw. 3.5 Jahren nach dem Perfektionstermin werden 50% des bezahlten Neupreises verlangt,  nach 3.5 bis 5 Jahren 70% und nach ca. 5 Jahren wieder 100%. Auch bei Auffrischungen ist immer der Perfektionstermin nach der Abheilungsphase inbegriffen.

 

Kündigung

Bei Stornierung einer geplanten Behandlung und/oder einer nachträglichen Reklamation werden bereits geleistete Zahlungen nicht zurückerstattet.Bei Abbruch der Behandlung während der Erstbehandlung  seitens des Kunden, werden ebenfalls 50% des Behandlungspreises verrechnet. Im Verhinderungsfall müssen Termine mind. 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden, ansonsten werden 50% des Behandlungspreises in Rechnung gestellt. 

 

Gerichtsstand

Ist in jedem Fall Zug. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.